Den gerechteren Frauenlöhnen auf der Spur

Lohngleichheit

Bild
Zur Lohngleichheit braucht es auch Frauenpower.
Bild
Eine Balance bei den Löhnen ist angesagt.

In den nächsten Wochen wird der Kontakt zu den Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden gesucht. Möglicherweise entstehen daraus neue Initiativen, vielleicht auch auf politischer Ebene, die dazu beitragen können, die Lohndifferenz zwischen Mann und Frau in den nächsten Jahren weiter zu verringern.

Das Verbot von der Diskriminierung des weiblichen Geschlechtes funktioniert noch längst nicht in allen Belangen, zum Beispiel bei gleichem Lohn für gleiche Arbeit. Daher will das Kompetenzzentrum Integration, Gleichstellung und Projekt (IPG) den auf Bundesebene gestarteten Lohngleichheitsdialog zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite auch auf Kantonaler Ebene anstossen. Unternehmen sollen motiviert werden, freiwillig ihre Lohnsysteme auf die Lohngleichheit zwischen Frau und Mann überprüfen zu lassen. Das war unter anderem der Tenor einer kürzlich stattgefundenen Kick-Off-Veranstaltung zum Thema Lohngleichheit im Pfalzkeller St. Gallen.

 

Elke Baliarda

22:03:2011

 

An der gut besuchten öffentlichen Veranstaltung nahmen Delegierte aus Wirtschaft, Arbeitnehmerorganisationen, Berufsverbänden, Verwaltungen, öffentlich-rechtliche Institutionen sowie weitere interessierte Kreise und Einzelpersonen teil.  

 

Seit 1981 ist in der Bundesverfassung der Grundsatz verankert, dass Frauen und Männer Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit haben. Dieser Grundsatz wurde 1996 im Gleichstellungsgesetz bestätigt. Inzwischen sind 15 Jahre vergangen und noch immer hapert es mit der Lohngleichheit. Frauen verdienen für gleichwertige Arbeit im Durchschnitt deutlich weniger.

 

Beda Meier, Leiter des Kompetenzzentrums Integration, Gleichstellung IPG des Kantons St. Gallen bestätigt denn auch: „In der Ostschweiz verdienen Frauen etwa 20 Prozent weniger als Männer. Wobei sich   rund drei Fünftel des Unterschiedes erklären lassen und zwar durch Faktoren wie Alter, Ausbildung, Berufserfahrung oder berufliche Stellung. Die restlichen zwei Fünftel sind nicht erklärbar und stellen somit eine Diskriminierung dar. Wobei die Ostschweiz noch hinter dem Schweizer Durchschnitt liegt“.  

 

Verfassung und Gesetz verlangen jedoch gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit. Die Dachverbände der Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden sowie der Bund haben deshalb den Lohngleichheitsdialog ins Leben gerufen. Alle Schweizer Unternehmen, Verwaltungen und öffentlich-rechtliche Institutionen können sich beteiligen. Ziel ist es, die Löhne freiwillig zu überprüfen. Falls Ungleichheiten festgestellt werden, können diese innerhalb von vier Jahren beseitigt werden.

Theo Hutter, Leiter der Fachstelle für Statistik des Kantons St. Gallen zeichnete die Zusammenhänge zwischen demografischer Entwicklung und fairen Lohnsystemen auf. Er wies darauf hin, dass inzwischen   Lehrstellen mehr und mehr nicht besetzt werden können. Das heisst, dass auch hier Frauen mehr und mehr angesprochen sind. Ausbildungen zahlten sich nämlich aus, gleich auf welcher Ebene. Die Lohndifferenzen hätten sich zwar leicht zurückgebildet, doch rufe er dazu auf, den Lohngleichheitsdialog zu beschleunigen.  

 

„Es braucht ein faires Lohnsystem“, fordert Ruth Derrer Balladore vom Schweizerischen Arbeitgeberverband. „Statistiken zeigen, dass Frauen im Vergleich zu Männern immer noch schlechter bezahlt werden. Nach wie vor werden typische Frauenarbeitsplätze zum Teil lohnmässig tiefer eingestuft, da Qualifikationen, die für solche Tätigkeiten erforderlich sind tiefer bewertet werden.“ Bezüglich Leistungsbewertung riskierten Frauen, im Vergleich mit männlichen Arbeitskollegen schlechter beurteilt zu werden, da der Vorgesetzte oft ein Mann ist.

Die Gewichtung einer Leistung enthält grosse subjektive Anteile und hängt davon ab, was als Leistung definiert und wahrgenommen wird. Leistungen, die man für selbstverständlich hält, nicht explizit fordert oder nicht als wichtig erachtet, werden zu wenig berücksichtigt.  

 

 „Faire Lohnsysteme – eine Daueraufgabe. Denn Lohngerechtigkeit ist nicht etwas, das einmal erreicht ist. Durch Neuanstellungen und Beförderungen kann es unbemerkt zu Verschiebungen kommen. Die Einhaltung der Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern muss regelmässig überprüft werden, wenn sie erhalten bleiben soll. Der Schweizerische Arbeitgeberverband unterstütze deshalb den Lohngleichheitsdialog als möglichen Weg. Sollen Frauen vermehrt zur Erwerbstätigkeit motiviert werden, und das ist notwendig, zeichnet sich doch bereits ab 2015 ein Arbeitskräftemangel ab, müssen die nicht durch Ausbildung, Funktion und Erfahrung begründeten Lohnunterschiede verschwinden“, so Ruth Derrer Balladore.  

 

Gleicher Lohn für gleiche Arbeit, heisst also das Gebot der Stunde.


zurück            Diesen Artikel versenden            Mein Kommentar zu diesem Artikel
Verein ostschweizerinnen.ch · c/o Nelly Grubenmann · Tellen | Postfach 30· 9030 Abtwil · kontakt@ostschweizerinnen.ch