SKF zur Umsetzung der Ausschaffungs-Initiative

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SKF-Verbandsvorstand von links nach rechts: Angela Büchel Sladkovic, Erika Hofstetter-Barmettler, Rita Bühlmann, Rita Müller-Winter, Rosmarie Koller-Schmid und Claire Renggli-Enderle. Auf dem Bild fehlen Beatrice Hausherr-Julier und Vroni Peterhans-Suter.
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Neue Verfassungsbestimmungen für kriminelle Ausländer.

Die ganze Stellungnahme des SKF lesen Sie hier.
Die Vernehmlassungsunterlagen gibt es hier.

www.frauenbund.ch.

Grundsätzlich bedeuten die neuen Verfassungsbestimmungen zur Ausschaffung krimineller AusländerInnen für uns eine fragwürdige Rechtsentwicklung. Die Menschenrechte öffentlich in Frage zu stellen untergräbt langfristig die Glaubwürdigkeit staatlichen Handelns.

 

Pressemitteilung

21:09:2012

 

Aus Sicht des SKF bedroht dies unsere Sicherheit ebenso wie die Machenschaften krimineller Ausländer.

 

Der Bundesrat schickt gleich zwei Varianten zur Umsetzung der Ausschaffungs-Initiative in die Vernehmlassung. Der Verbandsvorstand des SKF befürwortet wenn schon Variante 1, welche auch vom Bundesrat favorisiert wird.

 

Er anerkennt, dass der Bundesrat hier einen rechtsstaatlich noch vertretbaren Weg zur Umsetzung des Verfassungsauftrags gesucht hat.

Der SKF lehnt die Variante 2 entschieden ab, da diese gegen zentrale Prinzipien der Bundesverfassung, gegen die Europäische Menschenrechtskonvention und die Kinderrechtskonvention verstösst.


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