Grundsätzlich bedeuten die neuen Verfassungsbestimmungen zur Ausschaffung krimineller AusländerInnen für uns eine fragwürdige Rechtsentwicklung. Die Menschenrechte öffentlich in Frage zu stellen untergräbt langfristig die Glaubwürdigkeit staatlichen Handelns.
Pressemitteilung
21:09:2012
Aus Sicht des SKF bedroht dies unsere Sicherheit ebenso wie die Machenschaften krimineller Ausländer.
Der Bundesrat schickt gleich zwei Varianten zur Umsetzung der Ausschaffungs-Initiative in die Vernehmlassung. Der Verbandsvorstand des SKF befürwortet wenn schon Variante 1, welche auch vom Bundesrat favorisiert wird.
Er anerkennt, dass der Bundesrat hier einen rechtsstaatlich noch vertretbaren Weg zur Umsetzung des Verfassungsauftrags gesucht hat.
Der SKF lehnt die Variante 2 entschieden ab, da diese gegen zentrale Prinzipien der Bundesverfassung, gegen die Europäische Menschenrechtskonvention und die Kinderrechtskonvention verstösst.