Angst ist fehl am Platz - Kommentar zur Abstimmung vom 08. Februar

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Ein "Ja" in der Urne bringt Erträge für die Schweiz, so signalisiert es das Logo von bilaterale.ch
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Helga Klee

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Die Rezession weckt Ängste, welche Teile der SVP zusätzlich schürt. Zudem sind viele Vorurteile vorhanden. Man kann nicht alle Rumänen und Bulgaren als Kriminelle, Schmarotzer oder Ähnliches bezeichnen. Wichtig ist, dass wir uns bewusst sind: Die Schweiz ist einer der wichtigsten Wirtschaftspartner der EU. Aber auch die Schweiz profitiert. Der europäische Binnenmarkt ist für Schweizer Unternehmen eine Erweiterung des Schweizer Markts.

 

Helga Klee, Kantonsrätin FDP Berneck

02:02:2009

 

Die Personenfreizügigkeit wiederum ist ein Grundpfeiler des europäischen Binnenmarktes. Und die Bilateralen I wurden ausgehandelt als Ersatz für den im Jahre 1992 abgelehnten EWR. Weil die Personenfreizügigkeit so wichtig ist, wurde sie zusammen mit den anderen sechs Abkommen verhandelt und so verknüpft, dass alle Verträge ausser Kraft treten, wenn einer gekündigt wird.
Das ist keine Drohung wie das die Gegner immer wieder betonen, sondern, das ist die Grundlage des Binnenmarktes und zudem geltendes Recht. Die Bilateralen I wurden so vom Schweizer Volk angenommen. Die Schweizer haben diese Regel als Teil des Gesamtpakets akzeptiert.

 

Was passiert bei einem Nein zur Personenfreizügigkeit?

Dann wird die Schweizer Regierung der EU mitteilen, dass die Schweiz die Personenfreizügigkeit ablehnt. Eine sechsmonatige Frist beginnt zu laufen, nach der die Bilateralen I automatisch ausser Kraft gesetzt werden. Dafür braucht es keinen Entscheid der EU. Auch das ist geltendes Recht. Seltsamerweise erwähnt aber im harten Abstimmungskampf niemand, dass der Vertrag jederzeit kündbar ist. Wenn die Schweiz irgendwann denkt, jetzt bricht die Katastrophe über uns herein, kann sie die Bilateralen I mit einer Frist von sechs Monaten künden. Man muss sich also nicht fürchten. Die Schweiz kauft nicht die Katze im Sack. Es besteht die Möglichkeit, die Katze herauszulassen.

 

Es gibt also keinen vernünftigen Grund um ein Nein in die Urne zu legen. Käme es trotzdem soweit, müsste die Schweiz mit der EU nach einem Weg suchen, um den Schaden zu begrenzen. Doch ihre Verhandlungsposition wäre geschwächt.
Es ist nämlich eine Illusion zu glauben, dass die EU bei der Personenfreizügigkeit auf Dauer eine Ungleichbehandlung von Rumänien und Bulgarien zulässt. Denn der freie Personenverkehr ist eines der Kernprinzipien der EU. Entweder akzeptiert ihn die Schweiz für alle EU - Länder - oder sie igelt sich mitten in Europa ein. Das ist keine Perspektive für die Exportnation Schweiz.

 

Ich bin überzeugt: Die Mehrheit der Stimmberechtigten will Stabilität in den Beziehungen mit unserem wichtigsten Wirtschaftspartner. Schon zweimal stimmte das Schweizer Volk den Bilateralen Abkommen zu, das wird auch am 08. Februar wieder so sein.


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