NEIN zur Initiative "Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache"

15:01:2014

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Susanne Vincenz-Stauffacher, Präsidentin der Frauenzentrale St. Gallen
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2002 wurde die Fristenregelung für Abtreibungen in der Schweiz mit einer überwältigenden Volksmehrheit (72 %) angenommen.

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Ziel der Initiative "Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache" ist es, den Schwangerschaftsabbruch aus dem Leistungskatalog der Grundversicherung der Krankenkasse zu streichen. Frauen, die eine Abtreibung vornehmen, müssten die Kosten des Eingriffs damit zukünftig selber bezahlen.Die Frauenzentrale St.Gallen empfiehlt, diese Initiative abzulehnen.

 

Frauenzentrale St. Gallen

 

2002 wurde die Fristenregelung für Abtreibungen in der Schweiz mit einer überwältigenden Volksmehrheit (72 %) angenommen. Mit diesem Entscheid haben die Schweizerinnen und Schweizer klar zum Ausdruck gebracht, dass der Schwangerschaftsabbruch innert der ersten zwölf Wochen eine legitime Entscheidung der Frau ist. Seither hat die Zahl der Abbrüche um 12 % (von 12'312 auf 10'853) abgenommen.

Die Schweiz verzeichnet mit weniger als sieben jährlichen Eingriffen auf 1'000 Frauen eine der tiefsten Abtreibungsraten Europas. Diese Zahlen zeigen eindrücklich: Den Entscheid zum Schwangerschaftsabbruch fällt keine Frau leichtfertig – auch nicht seit Annahme der Fristenregelung.


Mit dieser Initiative wird kein Geld eingespart, wird doch bei der rein finanziellen Argumentation nicht berücksichtigt, dass auch jede Geburt Kosten mit sich bringt. Mit Annahme der Initiative wird finanziell und sozial benachteiligten Frauen der Zugang zum Schwangerschaftsabbruch erschwert und zum Teil gänzlich verwehrt.

Damit wird nicht nur ihr Selbstbestimmungsrecht untergraben, sondern auch ihre Gesundheit angegriffen, da eine ungewollte Schwangerschaft die körperliche und seelische Gesundheit der Schwangeren gefährdet. Zudem werden die Männer aus der finanziellen Mitverantwortung entlassen. Damit untergräbt die Initiative das Solidaritätsprinzip der Grundversicherung.



Damit ist klar: die Initiative bringt keine nennenswerten Einsparungen im Gesundheitswesen mit sich, sie untergräbt das Solidaritätsprinzip der Grundversicherung, sie macht die Errungenschaften der Fristenregelung zunichte, sie verletzt das Selbstbestimmungsrecht der Frau und sie entlässt die Männer aus der finanziellen Mitverantwortung.


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