Schlichten statt richten

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"Der IV. Nachtrag des Gerichtsgesetzes verdient ein klares Ja", sagt Helga Klee.
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"Die Justizreform bringt eine schlanke, leistungsfähige Justiz im Kanton St.Gallen. "

"Der Ausbau separater Schlichtungsverfahren entspricht einer allgemeinen Tendenz im modernen Zivilprozess und ist einleuchtend und sinnvoll: denn am Anfang eines Rechtsstreites sind die Chancen auf eine gütliche Einigung am günstigsten."

 

 Helga Klee, FDP Kantonsrätin, Berneck.

Mit der Justizreform, die am 1. Juni 2008 vors Volk kommt, werden die Gerichtskreise endlich den Kantonsrats-Wahlkreisen angeglichen. Zudem wird die Organisation der Kreisgerichte gestrafft und vereinfacht, was zu einer effizienteren Erledigung der Fälle führt. Der IV. Nachtrag des Gerichtsgesetzes verdient daher ein klares Ja.

 

Helga Klee, FDP Kantonsrätin, Berneck

16:05:2008

 

Der IV. Nachtrag zum Gerichtsgesetz bringt eine Reihe von Verbesserungen für die Justiz in unserem Kanton. Mit der neuen Kantonsverfassung wurden im Jahre 2003 die Bezirke abgeschafft und neue Wahlkreise gebildet. Die Gerichtskreise orientieren sich jedoch immer noch an den alten Bezirksgrenzen. Diese Situation ist staatspolitisch unbefriedigend und verkompliziert die Vorbereitung der Richterwahlen durch die Parteien. Der Kantonsrat hat sich bei der Beratung der Justizreform klar für die Beibehaltung der Volkswahl der Kreisgerichte ausgesprochen.


Es drängt sich deshalb auf, die Gerichtskreise mit den Wahlkreisen für den Kantonsrat in Übereinstimmung zu bringen. Die Justizreform sieht daher auf Beginn der Amtsdauer 2009/2015 neu sieben Kreisgerichte in den Kantonsrats-Wahlkreisen vor (die Wahlkreise Werdenberg und Sarganserland bilden wie bisher zusammen einen Gerichtskreis).


Mit der Justizreform wird auch die interne Organisation der Kreisgerichte gestrafft. Während die Kreisgerichte bisher über bis zu sechs Präsidentinnen und Präsidenten verfügten, steht neu dem Kreisgericht nur noch eine Person vor. Dieser Präsident/diese Präsidentin trägt die Hauptverantwortung für die personelle und administrative Leitung des Kreisgerichtes. Zusammen mit dem neu eingeführten Controlling durch das Kantonsgericht soll eine effiziente und wirtschaftliche Erledigung der Fälle sichergestellt werden. Vereinfacht wird auch die Organisation der Vermittlerinnen und Vermittler.

Bisher musste in jeder politischen Gemeinde eine Vermittlungsperson sowie eine Stellvertretung von den Stimmberechtigten gewählt werden. Künftig bestehen Vermittlungskreise, die mehrere Gemeinden eines Gerichtskreises umfassen. Die Einteilung in Vermittlungskreise und die Wahl der Vermittlerin oder des Vermittlers nimmt jedes Kreisgericht für seinen Gerichtskreis vor.


Schlichtungsstellen statt Arbeitsgerichte

Diese Änderungen stiessen im Parlament auf grosse Zustimmung. Hingegen opponierte die Linke gegen die Abschaffung der Arbeitsgerichte. Die Gewerkschaften und die SP ergriffen in der Folge das Referendum gegen die gesamte Reform, deshalb kommt es nun zur Volksabstimmung. Worum geht es? Nach dem Leitsatz "schlichten statt richten" werden die Arbeitsgerichte aufgelöst. An ihre Stelle treten Schlichtungsstellen. Diese sind wie die bereits bestehenden Schlichtungsstellen für Miet- und Pachtverhältnisse organisiert und ebenfalls paritätisch zusammengesetzt (Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretung). Diese Neuerung entlastet die Kreisgerichte von arbeitsrechtlichen Streitigkeiten. Das Referendum ist deshalb wenig verständlich, denn auf die Rechte der Arbeitnehmenden wird weiterhin stark Rücksicht genommen.

 

Zudem werden bereits heute 2/3 aller Fälle im Schlichtungsverfahren gelöst. Nach einem Ja zum Gerichtsgesetz werden alle arbeitsrechtlichen Streitigkeiten vor der Klage von einer spezialisierten, paritätisch zusammengesetzten Schlichtungsstelle verhandelt. Der Ausbau separater Schlichtungsverfahren entspricht einer allgemeinen Tendenz im modernen Zivilprozess und ist einleuchtend und sinnvoll: denn am Anfang eines Rechtsstreites sind die Chancen auf eine gütliche Einigung am günstigsten. Dem Schlichtungsverfahren kommt daher hohe Bedeutung zu und es soll weiter gestärkt werden.

Die Justizreform steht damit insgesamt für eine schlanke und leistungsfähige Justiz im Kanton St.Gallen und verdient am 1. Juni 2008 ein klares Ja.


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