Auch Moslems müssen schwimmen

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Auch muslimische Knaben müssen mit den Mädchen gemeinsamen Schwimmen lernen.
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Das Urteil hat starke staatliche Schulen im Visier, die die Menschen integrieren.

Quelle des Textes ist: www.seemoz.de.

Ein Schweizer Urteil hat entschieden: Moslemische Schüler haben keinen Anspruch auf eine Befreiung vom gemischtgeschlechtlichen Schwimmunterricht. Das Bundesgericht hat damit einen Vorstoß gewagt und stellt die Integration über die Glaubens- und Gewissensfreiheit.

 

Pressedienst

03:11:2008

 

Eine tunesische Familie aus Schaffhausen hatte 2006 für ihre beiden damals elf- und neunjährigen Söhne um eine Befreiung für den gemischtgeschlechtlichen Schwimmunterricht in der Schule ersucht. Sie berief sich dabei auf ihren muslimischen Glauben, der den Knaben den Anblick leicht bekleideter Mädchen verbiete. Die Schulbehörden wiesen dieses Gesuch ab, was vom Erziehungsrat und vom Verwaltungsgericht bestätigt wurde.

Die Behörden stellten sich dabei bewusst gegen ein Urteil des Bundesgerichts von 1993, das damals die Glaubens- und Gewissensfreiheit höher wertete als die Integration und die Gleichstellung der Geschlechter. In ihrer Beratung sind die Lausanner Richter nun auf ihr Urteil zurückgekommen und haben die Beschwerde der Familie mit drei zu zwei Richterstimmen abgewiesen. Laut Gericht sei die Anzahl der Muslime in der Schweiz stark gestiegen; es gehe zudem vermehrt darum, Minderheiten überhaupt einzubinden. Der soziale Frieden und die Chancengleichheit seien zu sichern. Die Schule habe hier eine wichtige Aufgabe.

Glaubensansichten würden grundsätzlich nicht von bürgerlichen Pflichten entbinden. Alle Schüler hätten in diesem Sinn die obligatorischen Schulfächer zu besuchen und dazu gehört nun mal auch der Schwimmunterricht. Schwimmen sei außerdem eine wichtige Fähigkeit. Zudem sei heutzutage dem Bild von leicht bekleideten Mädchen kaum zu entkommen, sei es auf der Strasse, in der Badeanstalt oder in den Medien. Der liberale Rechtsstaat dürfe Rückgrat zeigen und die Integration wichtig nehmen.

Die Kantone können in Zukunft selbst entscheiden, ob dieses Urteil in die Tat umgesetzt wird. Denn das Gericht betonte, dass sein Urteil nicht bedeute, dass die Kantone keine Befreiungen vom Schwimmunterricht mehr erteilen dürften. In seinem Schlusswort betonte der Präsident der II. Öffentlichrechtlichen Abteilung, dass dies kein Entscheid gegen Muslime oder die Religionsfreiheit als solche sei. Das Urteil stehe vielmehr für starke staatliche Schulen, die ihren Integrationsauftrag zu erfüllen hätten.


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