Altersarmut vor allem bei Frauen

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Das verfügbare Alterseinkommen nimmt stetig ab.
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Von der Altersarmut sind vor allem Frauen betroffen.

Studie "Leben mit wenig Spielraum - Altersarmut in der Schweiz", 104 Seiten, CHF 25, zu bestellen bei Pro Senectute Schweiz: 044 283 89 89 oder info@pro-senectute.ch

Drei bis vier Prozent der AHV-Rentnerinnen und -Rentner sind trotz Ergänzungsleistungen arm, wie eine Studie von Pro Senectute Schweiz zeigt. Davon sind zwei Drittel Frauen. Wie steht es im Kanton St.Gallen?

 

Pressedienst

26:05:2009

 

Im Kanton St.Gallen werden an rund 8100 Personen Ergänzungsleistungen zur AHV ausgerichtet. Hinzu kommen ausserordentliche Ergänzungsleistungen an rund 1500 AHV-Rentnerinnen und Rentner, insbesondere um damit auch im Pflegefall Sozialhilfeabhängigkeit zu vermeiden.

Mit den ausserordentlichen Ergänzungsleistungen stehe der Kanton St.Gallen im interkantonalen Vergleich grundsätzlich gut da, bestätigt Heinz Hafen, Sozialarbeiter von Pro Senectute. Trotz dieser Leistungen muss Pro Senectute Kanton St.Gallen jährlich 300 bis 400 Personen zusätzlich mit bis zu 600'000 Franken unterstützen, damit sie nicht unter die Armutsgrenze fallen. Ohne deutliche steuerliche Entlastung von Ergänzungsleistungs-Bezügerinnen und -Bezügern reichen diese Mittel künftig nicht mehr aus.

 

Existenzminimum variiert

Das Existenzminimum ist auch im Kanton St.Gallen nicht für alle gleich. Es wird unterschiedlich hoch berechnet, je nachdem ob es sich um Sozialhilfe, um Betreibungen, Krankenkassenverbilligungen oder um Ergänzungsleistungen handelt.

Bei allein stehenden älteren Menschen liegt die Grenze nach Abzug von Miete und Krankenkassenprämien bei 1560 Franken, das betreibungsrechtliche Minimum ist rund 400 Franken tiefer und das sozialhilferechtliche noch tiefer angesiedelt. Fälle von Verschuldung im Alter nehmen derzeit deutlich zu. Können sie ihre Steuern nicht mehr bezahlen, gilt auch für Rentnerinnen und Rentner automatisch das betreibungsrechtliche Minimum.

Für Heinz Hafen eine stossende Situation, zumal alte Leute keine Chance haben, ihre finanzielle Lebenssituation durch Arbeit zu verbessern. Dieses Anreizsystem, das bei jungen Menschen Sinn machen könne, sei bei alten Menschen absolut fehl am Platz.

 

Soziale und kulturelle Bedürfnisse

Da der Anteil von Zwangsausgaben wie Steuern und Sozialversicherungen sowie der Miete und Nebenkosten am Gesamteinkommen seit 1990 stetig zugenommen hat, ist das verfügbare Alterseinkommen für einen beachtlichen Teil der Rentnerhaushalte kleiner geworden.

Gemäss Berechnungen des Altersexperten François Höpflinger bleiben drei bis vier Prozent der AHV-Rentnerinnen und Rentner - darunter zwei Drittel Frauen - trotz Ergänzungsleistungen arm. Wer am Existenzminimum lebe, habe kaum Mittel übrig, um soziale und kulturelle Bedürfnisse zu befriedigen, weiss Thomas Diener, Geschäftsleiter Pro Senectute Kanton St.Gallen.

Dabei fördere die gesellschaftliche Teilhabe massgeblich die Selbstbewältigungskräfte alter Menschen. "Es fehlt ein soziokultureller Grundbedarf im Ergänzungsleistungs-Gesetz, der analog zur Regelung bei den Krankheitskosten einen Katalog mit anrechenbaren einmaligen Auslagen enthält." Gemeint sind neben Heizkostennachzahlungen und Umzugskosten auch Ausgaben für Haustiere oder Kursgelder.

 

Anspruch auf Ergänzungsleistungen

Heute muss eine Ergänzungsleistung zur AHV von den Rentnerinnen und Rentnern beantragt werden. Mangelnde Kenntnisse oder Stigmatisierungsängste führen sehr oft dazu, dass sie auf den Rechtsanspruch verzichten.

Via Steuererklärung könnte von Amtes wegen festgestellt werden, ob ein Anspruch näher geprüft werden muss. Diese Personen wären zu einer Bedarfsklärung einzuladen, fordert Thomas Diener: "Damit könnte das sehr gute und politisch breit akzeptierte System Ergänzungsleistung eine noch bessere Wirkung erzielen."


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