SKF-Stellungnahme zur Volksinitiative „Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache“

17:01:2014

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Allfällige Abtreibungen sollen selbst finanziert werden, so die Befürworter der Initiative.
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Eine ungeplante Schwangerschaft kann Lebenspläne ins Wanken bringen.

Mehr Infos:

www.frauenbund.ch.

Der Schweizerische Katholische Frauenbund SKF erklärte seine Haltung zum Schwangerschaftsabbruch 1993 im Zusammenhang mit der parlamentarischen Initiative zur Fristenregelung und 2001 vor der betreffenden Volksabstimmung. Der Verband sprach sich beides Mal gegen den Schwangerschaftsabbruch und gegen die Kriminalisierung der Frauen aus. Diese Haltung des Verbandes hat sich bis heute nicht verändert. Die Änderung des Schweizerischen Strafgesetzbuches zur Fristenregelung wurde 2002 vom Volk mit grossem Mehr angenommen. Bereits seit 1982 müssen die Kosten bei straflosem Schwangerschaftsabbruch von den Krankenkassen übernommen werden.

 

SKF

 

Mit der Initiative „Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache“, die von einem überparteilichen Komitee im Juli 2011 eingereicht worden ist, geht es nun darum, die Abtreibung mit wenigen Ausnahmen (Vergewaltigung und Lebensgefährdung der Mutter) aus dem Leistungskatalog der Krankenkassen zu streichen, einerseits aus Kosten-, andererseits aus moralischen Gründen.

 

Das heisst: Keine Pflicht zur Mitfinanzierung moralisch „fragwürdiger“ Leistungen, wie es die InitiantInnen nennen. Allfällige Abtreibungen sollen selbst finanziert werden, direkt oder via Zusatzversicherung. Das sei ein Beitrag zur Reduktion der Gesundheitskosten und der Krankenkassenprämien und auch ein Beitrag zur Reduktion der Zahl der Schwangerschaftsabbrüche. Ausserdem könnten Jugendliche nicht mehr abtreiben lassen ohne Kontrolle durch die Eltern.

 

Der SKF setzt sich für den Schutz des Lebens ein, verkennt aber nicht die sozialen, rechtlichen oder wirtschaftlichen Aspekte, die zu einer Abtreibung führen können. Er steht ein für Gerechtigkeit, menschengerechte Lebensbedingungen und damit für Solidarität mit den betroffenen Frauen, die oft allein die finanzielle Verantwortung für ein Kind übernehmen müssen. Frauen bzw. Paare geraten meist dann in einen Schwangerschaftskonflikt, wenn sich die Schwangerschaft völlig ungeplant eingestellt hat und dadurch die Lebenssituation aus den Fugen zu geraten droht.

Dies kann aus unterschiedlichen Gründen der Fall sein. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass gemäss Fristenregelung die Voraussetzungen für einen straffreien Schwangerschaftsabbruch sind: schriftliches Begehren - wobei eine Notlage geltend gemacht werden muss - und ein Beratungsgespräch mit dem behandelnden Arzt.

 

Den gesamten Wortlaut des SKF, der die Initiative ablehnt, lesen Sie hier.


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