Löhne von 250'000 Frauen anheben: auf 4000 Franken pro Monat brutto bei einem 100%-Arbeitspensum

06:05:2014

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Samir Assir, Co-Präsidentin SP Frauen Kanton St. Gallen
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www.sp-frauen.ch

Anmerkung der Redaktionsleitung:
Gerne publizieren wir weitere Medienmitteilungen von eigenständigen Frauenorgansiationen zu Abstimmungsvorlagen. 

Die SP Frauen begrüssen die Einführung eines Mindestlohns von monatlich 4000 Franken oder 22 Franken pro Stunde. Es ist eine Frage der Würde, dass voll erwerbstätige Menschen von ihrem Lohn auch leben können. In der wohlhabenden Schweiz gibt es rund 330‘000 Erwerbstätige, denen ihr Einkommen nicht zum Leben reicht. Das ist unseres Landes unwürdig. Von diesen wenig Verdiendenden sind rund 3/4 Frauen. Die Forderung der Mindestlohn-Initiative verhilft also vor allem den Frauen in Tieflohn-Branchen zu einer Verbesserung ihrer finanziellen Verhältnisse.

 

Medienmitteilung/Erika Bigler, St. Gallen

 

Wer trotz einer 100%-Stelle nicht vom Lohn leben kann, muss sich nach zusätzlichen Finanzquellen umsehen. Das ist demütigend. Daher ist die Festsetzung eines Mindestlohns in einer Gesellschaft, die sich stark über den Arbeitsplatz und das Einkommen definiert, zuallererst eine Frage der Menschenwürde: Die eigenen Ausgaben selber berappen zu können, stärkt das Selbstbewusstsein. Der Gang zur Sozialhilfe, weil der Verdienst nicht ausreicht, nagt am Selbstwertgefühl. Ein anständiger Mindestlohn bringt natürlich auch ökonomische Vorteile. 

- Die Sozialhilfe wird entlastet und damit die Rechnungen der Gemeinden. Dies kommt allen Steuerzahlenden zugute.

- Der Mindestlohn ist ein Lohnschutz, denn er verhindert in Tieflohnbranchen ein Lohndumping.

- Mit dem Mindestlohn können sich auch kleine Haushalte mehr leisten. Davon profitieren in erster Linie die KMU. Die Behauptung, gerade KMU bekämen bei einem Ja zur Initiative grosse Probleme, ist also doppelt falsch: KMU profitieren von der verbesserten Kaufkraft der kleinen Haushalte und von der steuerlichen Entlastung bei der Sozialhilfe.  

Geradezu beschämend ist die Inseratekampagne der Gegnerschaft, wo gut und sehr gut verdienende CEO und Verbandspräsidenten behaupten, die Wirtschaft könne sich den georderten Mindestlohn nicht leisten. Würden diese Spitzenverdiener auch nur auf einen kleinen Teil ihres Salärs verzichten, könnten in ihren Betrieben locker gute Mindestlöhne bezahlt werden.

   

Nein zum Gripen, Ja zur St.Galler Energie-Initiative

Die St.Galler SP-Frauen lehnen den Kauf des Gripen ab. Das VBS mit BR Ueli Maurer konnte nie glaubhaft erklären, wofür diese Kampfflugzeuge tatsächlich gebraucht werden. Auch wir setzen uns für die Sicherheit der Bevölkerung ein. An erster Stelle steht für uns aber die soziale Sicherheit. Dafür ist der Mindestlohn das richtige Instrument und nicht ein teures Flugzeug, das allenfalls zum Schutz der WEF-Teilnehmer in Davos eingesetzt werden könnte. Herausgefordert werden wir auch im Bereich der Umweltsicherheit. Der Atom-Ausstieg muss ermöglicht werden durch Umschwenken auf erneuerbare Energieträger und Förderung der Energie-Effizienz. Deshalb sagen wir Ja zur Energie-Initiative und zum Gegenvorschlag, ziehen aber in der Stichfrage die Initiative vor, weil sie mehr Arbeitsplätze mit grosser Wertschöpfung in unserer Region schaffen wird.   


Ja zur Hausarztmedizin, Nein zur Pädophilen-Initiative

Der von unseren Hausärztinnen und Hausärzten geleistete Beitrag an die medizinische Grundversorgung ist wichtig und verdient unsere Anerkennung. Seine Förderung und Weiterentwicklung durch die Verankerung in der Bundesverfassung ist ein richtiger Schritt. Für die SP-Frauen ist klar: Wer wegen Pädophilie verurteilt worden ist, darf nicht mehr mit Kindern arbeiten, weder beruflich noch ehrenamtlich. Dies hat auch das Parlament erkannt und es hat deshalb ein entsprechendes Gesetz verabschiedet, das per 1.1.2015 in Kraft treten wird. Die Initiative kommt also zu spät. Sie hat zudem einen gravierenden Mangel: Sie suggeriert eine falsche Sicherheit vor pädophilen Straftaten. Schlagworte wie „Nulltoleranz“ tönen zwar gut, verhindern aber keine Übergriffe von nicht vorbestraften Tätern. Zudem verletzt die Initiative das Prinzip der Verhältnismässigkeit. Man denke nur an das Beispiel des 20-Jährigen, der mit seiner noch minderjährigen Freundin schläft. Er müsste bei einem Ja zur Initiative seinen Traum, als Lehrer zu arbeiten, begraben und seine Funktion in der Pfadi aufgeben. Wer Nein sagt zur Initiative, sagt Ja zu einem guten Gesetz, das schnell in Kraft treten und die gewünschte Wirkung zeigen kann.    


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